Die Gebühr ist abhängig von der Höhe des Verkehrswertes und von ggf. zu berücksichtigenden Mehr/ oder Minderaufwendungen. Sie wird gemäß der Honorartafel zu § 34 Abs. 1 HOAI 2002 zuzüglich einer Fortschreibung von 10 % erhoben. Verkehrswerte unter 100.000 €, sowie Unterlagenbeschaffung, Aufmaß etc. werden nach dem tatsächlichen Zeitaufwand abgerechnet. Der zu Grunde gelegte Stundensatz beläuft sich auf 82,00 €. Leistungen für die Gerichte werden nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) auf Zeitbasis abgerechnet. Bei der Zusendung per Post werden zusätzlich Versandkosten berechnet. Die Kostenentscheidung erhalten Sie mit der gewünschten Lieferung.

Honorartafel zu § 34 Abs. 1 HOAI 2002

 

Normalstufe

Schwierigkeitsstufe

Euro

von

bis

von

bis

25.565

225

291

281

435

50.000

323

394

384

537

75.000

437

537

517

733

100.000

543

664

643

910

125.000

639

780

755

1.062

150.000

725

881

856

1.203

175.000

767

938

912

1.278

200.000

860

1.051

1.017

1.432

225.000

929

1.131

1.095

1.544

250.000

977

1.193

1.157

1.628

300.000

1.071

1.304

1.264

1.779

350.000

1.149

1.397

1.356

1.908

400.000

1.207

1.479

1.425

2.012

450.000

1.266

1.546

1.490

2.104

500.000

1.318

1.611

1.559

2.198

750.000

1.563

1.912

1.847

2.610

1.000.000

1.776

2.180

2.104

2.965

1.250.000

1.981

2.417

2.336

3.292

1.500.000

2.164

2.644

2.548

3.599

1.750.000

2.357

2.877

2.780

3.917

2.000.000

2.510

3.062

2.956

4.165

2.250.000

2.671

3.249

3.150

4.437

2.500.000

2.856

3.487

3.382

4.757

3.000.000

3.152

3.849

3.724

5.253

3.500.000

3.450

4.194

4.079

5.771

4.000.000

3.729

4.569

4.410

6.250

4.500.000

4.082

5.027

4.837

6.851

5.000.000

4.348

5.314

5.148

7.274

7.500.000

5.706

6.973

6.762

9.511

10.000.000

7.071

8.555

8.242

11.719

12.500.000

8.340

10.180

9.903

13.974

 

Schwierigkeitsstufe:
Schwierigkeiten können insbesondere vorliegen


1. bei Wertermittlungen
- für Erbbaurechte, Nießbrauch- Wohnrechte oder sonstige
Rechte
- bei Umlegungen und Enteignungen - bei steuerlichen Bewertungen
- für unterschiedliche Nutzungsarten auf einem Grundstück - bei Berücksichtigung von Schadensgraden
- bei besonderer Unfallgefahr, starkem Staub oder Schmutz oder sonstigen nicht unerheblichen Erschwernissen bei der Durchführung des Auftrages

2. bei Wertermittlungen, zu deren Durchführung der Auftragsnehmer die erforderlichen Unterlagen beschaffen, überarbeiten oder anfertigen muss

3. bei Wertermittlungen
- für mehrere Stichtage
- die im Einzelfall eine Auseinandersetzung mit Grundsatzfragen der Wertermittlung und eine entsprechende schriftliche Begründung erfordern

Das Honorar wir auf der Grundlage der vorstehende Tabelle zzgl. einer Fortschreibung von 10 % ermittelt.

Kontakt:

Martin Kellermann
Dipl.-Wirtsch.- Ing. (FH)
Sachverständiger für die Bewertung
von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie
Mieten und Pachten

Telefon 06500 / 918861
Telefax 06500 / 3218989


E-Mail:
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